Dank vieljähriger Erfahrung können wir für Sie eine komplexe Reihe von Fragen lösen, die mit Bau eines Gebäudes verbunden sind: von einer Idee bis zur Inbetriebnahme.
Überblick
Bei der Entstehung der Baunotwendigkeit ist Folgendes zu beachten: der Bau in der Republik Belarus ist eine Abart der Investitionstätigkeit und wird sorgfältig durch die geltende Gesetzgebung der Republik Belarus reglementiert.
Die Einhaltung der Bauverfahrensstufen ist die nötige Voraussetzung der Inbetriebsetzung der fertigen Gebäude und Bauwerke.
Der Investor (nämlich so wird der künftige Inhaber der Gebäude genannt) soll einen Anblick in Folgendes haben:
- Bauverfahren/Projektleitungsschemas;
- Gebäude- und Bauwerkklassifikation nach Kompliziertheitsgrad;
- Anwendung verschiedener Technologien von Gebäude- und Bauwerkeerrichtung.
Die Wahl der Bautechnologie bestimmt erheblich den Endwert eines Büros, Lagerhauses oder Geschäfts und folglich die Investitionsattraktivität und Amortisationszeit des Investitionsobjektes.
Über die Gebäude- und Bauwerkklassifikation nach den Kompliziertheitsgraden К1-К5
Mit der Annahme des staatlichen Standards der Republik Belarus 2331-2013 „Gebäude- und Bauwerkklassifikation. Grundvorschriften“, der durch den Beschluss des Staatlichen Amtes für Standardisierung der Republik Belarus seit 30.08.2013 N 45 „Über Vornahme der Änderung in den Beschluss des Staatlichen Amtes für Standardisierung der Republik Belarus seit 23 Juli 2013 N 38 und über Bestätigung, Inbetriebsetzung, Aufhebung und Veränderung der technischen Normrechtakte im Bereich der technischen Normung und Standardisierung“ genehmigt wurde und des Erlasses N 26 gab es einen Ersatz der Gebäude- und Bauwerkklassifikation nach den Verantwortungsgraden zur Gebäude- und Bauwerkklassifikation nach den Kompliziertheitsgraden. Die neue Klassifikation nach fünf Kompliziertheitsgraden ist vom verbindlichen Charakter. Die Objektklassifikation wird nach seiner funktionalen Bestimmung und den technischen Charakteristiken (Fläche, Höhe, Volumen usw.) durchgeführt